Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Exklusivität Diese Bedingungen bilden die exklusive Grundlage für sämtliche Interaktionen mit der Rothpunkt Intelligence sowie für den Bezug von Intelligence-Protokollen. Mit der Beauftragung einer System-Validierung oder der Zahlung der Bereitstellungsgebühr erkennt der Mandant diese Bestimmungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, Rothpunkt hat diesen explizit schriftlich zugestimmt.

Leistungsgegenstand und System-Architektur Rothpunkt stellt eine autarke Systemeinheit zur Kausal-Validierung und Dekonstruktion komplexer Sachverhalte bereit. Die Leistung umfasst den zeitlich begrenzten Zugriff auf die System-Logik für ein Jahr oder die Generierung spezifischer Protokolle als Einzelleistung. Der Mandant hat innerhalb seines Zugangs die Freiheit, Daten zu speichern oder bei jeder Nutzung neue Logikketten und Protokolle zu erstellen. Da das System unter strikter digitaler Isolation und ohne menschliche Intervention operiert, besteht kein Anspruch auf manuelle Eingriffe in die Ergebnisse.

Lizenzmodelle und Zahlungskonditionen Die Nutzung der System-Logik erfolgt über eine Jahreslizenz von CHF 15'000 pro Unternehmenseinheit. Zur Initiierung jeder Systembereitstellung wird eine sofortige Gebühr von CHF 900 fällig. Honorare für Einmalleistungen und Protokolle sind unmittelbar nach Bereitstellung ohne Abzug zahlbar. Rothpunkt behält sich vor, den Zugriff auf Ergebnisse bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zu sperren.

Laufzeit und manueller Zugang Die Lizenz gilt für die Dauer von genau einem Jahr ab Bereitstellung. Es erfolgt ausdrücklich keine automatische Verlängerung und es bestehen keine Kündigungsfristen. Nach Ablauf des Lizenzzeitraums erlischt der Systemzugriff automatisch. Der Mandant ist selbst dafür verantwortlich, bei Bedarf eine neue Lizenz zu buchen. Ohne aktive Neubuchung durch den Mandanten wird der Zugang unwiderruflich geschlossen.

Haftungsausschluss und Mandantenverantwortung Die gelieferten Protokolle dienen als Architektur der Einsicht und stellen keine Handlungsanweisung dar. Rothpunkt übernimmt keine Gewähr für spezifische wirtschaftliche Erfolge oder die Abwendung von Verlusten. Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die finale unternehmerische Entscheidungsgewalt verbleibt vollumfänglich und ausschliesslich beim Mandanten.

System-Integrität und Stillschweigen Die Architektur des Systems sowie die generierten Protokolle unterliegen strikter Vertraulichkeit. Der Mandant verpflichtet sich, Identifikationsmerkmale und Zugangspfade zum System vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Beide Parteien bewahren über alle systemrelevanten Prozesse Stillschweigen. Dies bedeutet insbesondere, dass der Mandant keine Details über die Funktionsweise, die Logik-Struktur oder die spezifischen Analyse-Pfade des Systems an Dritte weitergeben darf. Rothpunkt verpflichtet sich im Gegenzug, die dekonstruierten Daten des Mandanten unter absoluter Verschwiegenheit zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.

Gerichtsstand und Recht Auf alle Rechtsbeziehungen ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung der System-Intelligenz ist Zürich, Schweiz.

Stand: April 2026